Bedingungen für die Prüfungsteilnahme

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang sowie an einer Gürtelprüfung – egal ob Kup, Poom oder Dan – setzt voraus, dass die Anwärter sich verbindlich zu diesen Veranstaltungen anmelden. Mit ihrer Anmeldung erkennen sie ausdrücklich die jeweils gültige Prüfungsordnung (PO) an. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer, sämtliche für Prüfungen relevanten Richtlinien der Deutschen Taekwondo Union (DTU) zu beachten. Sofern eine spezielle Ausschreibung für die jeweilige Prüfung vorliegt, wird auch diese von den Anwärtern akzeptiert und befolgt.

 

Termine & Ausschreibungen

Danvorbereitungslehrgänge

Alle Teilnehmer haben in gesundheitlich einwandfreiem Zustand zu erscheinen und nehmen eigenverantwortlich an dem Lehrgang teil. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist am Lehrgangstag unaufgefordert eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen.
Bei Nichtteilnahme verfällt die Lehrgangsgebühr.
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Personen-, Vermögens-, und Sachschäden!
Bei Jugendlichen muss immer ein Vereinsvertreter oder/und ein Elternteil anwesend sein!
Komplette Schutzausrüstung, Pratzen, sonstiges Material wie ggf. Stock sind mitzubringen!

Anmeldung zum DVL über die DTU Datenbank

Landesdanprüfungen

Die Prüfung findet nach einem Zeitplan in Gruppen statt. Der Zeitplan kann ggf. abweichen. Es wird im Fach “Pflichtbereich Technik“ lt. PO eine Überprüfungsform ab der 4. Form (1.-3. Dan/Poom) abgefragt. Die Form wird im Tischlistenaushang am Prüfungstag bekanntgegeben.

Anmeldung Landesdanprüfungen 1.-9. Dan

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Vorbereitungslehrgängen und Gürtelprüfungen

Teilnahmevoraussetzungen für Minderjährige

Minderjährige Anwärter sowie deren minderjährige Partner benötigen für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen und Gürtelprüfungen (Kup-, Poom- und Dan) eine schriftliche Einverständniserklärung. Diese Erklärung muss von mindestens einer sorgeberechtigten Person unterschrieben werden. Ohne eine solche Einverständniserklärung ist die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ausgeschlossen.

Verwendung des offiziellen Formulars

Als Einverständniserklärung ist ausschließlich das auf der Webseite der Deutschen Taekwondo Union (DTU) hinterlegte Formular zu verwenden. Dieses befindet sich unter https://www.dtu.de im Bereich Downloads – Download Regelwerke & Co. – Datei Nr. 10.6.1. Eine inhaltliche Änderung des Formulars ist nicht gestattet. Die Einverständniserklärung gilt bis zu einem schriftlichen Widerruf beim jeweiligen Verein, für den der minderjährige Anwärter startberechtigt ist.

Verantwortung der Vereine

Die Vereine, für die die Anwärter nach den Bestimmungen der PassO startberechtigt sind, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Einverständniserklärung rechtzeitig vorliegt.

Besondere Regelungen auf Landes- und Bundesebene

Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen können bei Maßnahmen auf Landesebene (wie Lehrgänge und Landes-Danprüfungen) vom zuständigen Landesverband (LV) und bei Bundes-Danprüfungen von der DTU abweichende Regelungen bezüglich der Einverständniserklärung getroffen werden.

 

Regelungen zu Vereins- und Landes-Danprüfungen

Vereins-Danprüfungen ohne DVL-Pflicht

Aktuell benötigen Vereine, die Dan-Prüfungen innerhalb des eigenen Vereins durchführen, keinen Dan-Vorbereitungslehrgang (DVL). Die individuelle Vorbereitung der Sportler auf die Vereins-Danprüfungen erfolgt durch die jeweiligen Vereine selbst.

Geplante Umstellung der DVL-Pflicht

Ab dem 01.07.2026 ist eine Rückkehr zur DVL-Pflicht für alle Danprüfungen vorgesehen, analog zu den Regelungen in anderen Bundesländern. Diese DVL-Pflicht wird erweitert um die Möglichkeit, auch anerkannte Breitensportlehrgänge als DVL in der Datenbank zu hinterlegen. Dabei ist zu beachten, ob diese Option in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt ist.

Gültigkeit von Landes-DVLs

Dan-Vorbereitungslehrgänge, die auf Landesebene absolviert wurden, behalten ihre Gültigkeit für ein Jahr ab dem Teilnahmedatum. Diese Regelung gilt ebenfalls für Vereins-Danprüfungen, die in diesem Zeitraum stattfinden.

Freischaltung zur Vereins-Danprüfung

Vor der Anmeldung zur Vereins-Danprüfung müssen die Namen und Passnummern der Teilnehmer rechtzeitig – mindestens drei Tage vor Meldeschluss – an den Landesprüfungsreferenten (LPR) der NWTU geschickt werden, um die Freischaltung zu erhalten. Teilnehmer an Landes-DVLs werden nach dem Lehrgang automatisch freigeschaltet.

Eine Anmeldung zur Danprüfung ist ohne hinterlegten DVL oder manuelle Freischaltung nicht möglich. Die manuelle Freischaltung durch den Prüfungsreferenten erfolgt in der Datenbank nur, wenn dem Freischaltauftrag ein Überweisungsbeleg beigefügt ist. Der Name des freizuschaltenden Sportlers bzw. der Sportlerin muss auf dem Überweisungsbeleg vermerkt sein.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr für Vereins-Danprüfungen beträgt 190 €, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € für die Freischaltung. Die Gebühr muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin an die Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union e.V. (NWTU) überwiesen werden. Für Sportlerinnen und Sportler, die bereits an einem Landes-DVL teilgenommen haben, entfällt die Bearbeitungsgebühr.

Landes-Danprüfungen

Die bestehenden Regelungen für die Teilnahme an Landes-Danprüfungen bleiben unverändert bestehen. Ziel dieser Regelungen ist es, eine optimale Vorbereitung der Vereinssportler auf ihre Dan-Prüfungen zu gewährleisten und einen reibungslosen organisatorischen Ablauf sicherzustellen.

 

 

 

Ablauf für Vereinsdanprüfungen

  1. Vorlage für die Anmeldung der Vereinsdanprüfung leserlich ausfüllen und 4 Wochen vor dem Prüfungstermin an t.lettner@~@nwtu.de senden.
  2. Sportler bis spätestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin in die Datenbank eintragen und die Urkundengebühren an die NWTU überweisen.
  3. Prüfungsliste ausdrucken und die Vereins Danprüfung nach den Richtlinien der PO der DTU ausführen.
  4. Ergebnisliste an t.lettner@~@nwtu.de senden.

 

PDF Datei für die Vereinsdanprüfungsanmeldung

Gebühren für Landes- und Vereinsdanprüfungen

Prüfungsgebühren für Landesdanprüfungen DTU/NWTU

Die Gebühren zur Teilnahme an den Landesdanprüfungen der DTU (Deutsche Taekwondo Union) und NWTU (Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union) sind wie folgt festgelegt. Die Prüfungsgebühren beinhalten den Erhalt einer offiziellen Dan-Urkunde.

Dan/Poom-Grad

Kosten (Euro)

Besonderheiten

1.–3. Dan/Poom

170,-

Inklusive Dan-Urkunde

4. Dan – DTU

190,-

Inklusive Dan-Urkunde

5. Dan – DTU

215,-

Inklusive Dan-Urkunde

6. Dan – DTU

240,-

Inklusive Dan-Urkunde

7. Dan – DTU

275,-

Inklusive Dan-Urkunde

8. Dan – DTU

315,-

Inklusive Dan-Urkunde

Für jeden Grad gilt: Die Prüfungsgebühr umfasst das Recht zur Teilnahme an der Prüfung sowie den Erhalt der entsprechenden DTU-Urkunde.

 

 

Prüfungsgebühr bei Vereinsdanprüfungen

Für die Durchführung von Dan-Prüfungen innerhalb des Vereins gilt eine festgelegte Gebühr für die Graduierungen vom 1. bis zum 3. Dan beziehungsweise Poom. Die Prüfungsgebühr für diese Vereins-Danprüfungen beträgt insgesamt 190 €. In diesem Betrag ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 € enthalten, die für die Freischaltung der Prüfung anfällt.

Sportlerinnen und Sportler, die bereits an einem Landes-DVL teilgenommen haben, profitieren von einer Ausnahme: Für sie entfällt die Bearbeitungsgebühr, sodass sie lediglich die reguläre Prüfungsgebühr in Höhe von 180 € entrichten müssen.

 

Prüfungsreferent

Bei Fragen steht der NWTU-Landesprüfungsreferent , Thomas Lettner, für Auskünfte zur Verfügung.

Prüfungsreferent                   

Thomas Lettner

E-Mail an Thomas Lettner

Thomas Lettner

Thomas Lettner

Prüfungsreferent

Thomas Lettner
Am Eckbusch 41

42113 Wuppertal

Tel. 0179 911 28 99

 

E-Mail an Thomas Lettner